Donnerstag, 9. Oktober 2008

Ausbildung auf einen Blick

Ausbildungsvertrag
Viele Dinge, die deine Ausbildung betreffen, werden im Ausbildungsvertrag zwischen dir und deinem Betrieb geregelt. Wenn du noch nicht 18 bist, muss dein gesetzlicher Vertreter unterschreiben, das sind in der Regel deine Eltern.

Vergütung
Dein Ausbildungsbetrieb muss dir ein angemessenes Gehalt zahlen. Die Höhe ist je nach Beruf und Region unterschiedlich. Sie wird entweder vom Tarif geregelt oder darf ansonsten nicht weniger als 80 Prozent des Tarifs sein. Mit jedem Ausbildungsjahr steigt auch dein Gehalt.

Arbeitszeit
Wer unter 18 ist, darf nicht mehr als 8 Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich arbeiten. Bei Volljährigen sollte die Wochenarbeitszeit maximal 48 Stunden betragen.

Urlaubsanspruch
Richtet sich nach deinem Alter: 15 Jahre = 30 Werktage, 16 Jahre = 27 Werktage, 17 Jahre = 25 Werktage, 18 Jahre und älter = 24 Werktage. Am besten nimmst du deinen Urlaub während der Berufsschulferien und möglichst zusammenhängend.

Probezeit
Beträgt mindestens einen Monat und höchstens vier Monate. In dieser Zeit ist die Beendigung der Ausbildung ohne Angaben von Gründen möglich – gilt für Azubi und Unternehmen.

Länge der Ausbildung
Ist in der Regel durch die Ausbildungsordnung festgelegt. Kann jedoch auch verkürzt werden, etwa wenn du einen höheren Schulabschluss hast als für die Ausbildung nötig. Oder wenn du vorher ein Berufsgrundschuljahr absolviert hast.

Quelle: einstieg.com