Das Land NRW übernimmt auch in 2009 wieder die Hälfte von beruflichen Weiterbildungskosten (max. 500 Euro). Allerdings gibt es auch hier wieder Änderungen:
1. Es gibt nur noch einen (1) Bildungscheck pro Person und Jahr (nicht wie bisher 2).
2. Einen Bildungsscheck erhält künftig jeder, der im laufenden und in den beiden vorangegangenen Kalenderjahren an keiner beruflichen Weiterbildung teilgenommen hat, es sei denn, sie wurde bereits mit einem Bildungsscheck gefördert.
3. Bruttoförderung (inkl. Mwst.) war üblich, das geht jetzt nur noch für diejenigen, die ihren Bildungsscheck individuell beantragen. Geschieht das jedoch durch ein Unternehmen, wird nur noch Nettoförderung gewährt (d.h. das Unternehmen muss die Mwst. selbst zahlen)
4. Die Vorlage von Lichtbildausweis und die Angabe der Betriebsnummer des Unternehmens ist jetzt bei den Beantragung verpflichtend.